Maklerprovision beim Hauskauf: Wer bezahlt den Makler?
Der Hauskauf ist für die meisten Menschen ein einschneidendes Erlebnis, das so nur einmal im Leben vorkommt. Daher sollte dabei möglichst alles glattlaufen. Eine Hürde stellen jedoch immer die Maklergebühren dar. Wer den Makler bezahlt und worauf Käufer achten sollten, erklärt dieser Artikel.
Wer zahlt die Provision?
Maklergebühren sind nicht gerade gering. Daher sollten sich Käufer bereits im Vorfeld über die Kosten informieren, die auf sie zukommen. Besonders praktisch sind daher die Regelungen, welche im Dezember 2020 in Kraft getreten sind. Maklergebühren ab 2021 entlasten die Käufer. Das liegt daran, dass die Provision nun zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden. Wie die Aufteilung aussieht, hängt davon ab, wer den Makler beauftragt.
Wenn der Verkäufer der Auftraggeber ist, bezahlt er die Maklergebühren allein. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass der Käufer einen Teil bezahlt. In dem Fall darf dieser maximal die Hälfte betragen. Außerdem muss der Käufer seinen Teil der Provision erst dann bezahlen, wenn der Verkäufer bezahlt hat.
Der Käufer muss hingegen dann die volle Summe der Maklerprovision zahlen, wenn er den Makler beauftragt hat. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Immobilie schon davor in dem Portfolio des Maklers befunden hat. Schließt der Makler mit dem Käufer und dem Verkäufer jeweils separate Verträge ab, müssen auch beide bezahlen – allerdings einen Betrag in ein und derselben Höhe.
Rechtliches zu Maklergebühren
Die neuen Regelungen zur Bezahlung von Maklergebühren basieren auf rechtlichen Grundlagen. Festgehalten sind sie in den Paragraphen 656a und folgenden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Daher haben Käufer und Verkäufer immer Sicherheit, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte.
Wichtig ist bei jedem Hauskauf und jedem Maklervertrag, dass diese in Textform festgehalten wird. Immerhin gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit die Maklerprovision überhaupt erst fällig wird. Eine dieser Voraussetzungen ist ein wirksamer Maklervertrag. Eine Abmachung mit Handschlag ist nicht ausreichend. Allerdings reicht auch eine E‑Mail, da keine handschriftliche Unterschrift für einen Maklervertrag notwendig ist.
Wie hoch die Maklergebühr sein darf, ist Verhandlungssache. Hierfür gibt es keine rechtliche Grundlage. Allerdings befindet sich die Provision für einen Makler meist bei etwas mehr als 7 % des Kaufpreises. Doch es gilt immer noch: Die Marktlage bestimmt den Preis.