Rechtsschutz in Ehesachen
Die Rechtsschutzverischerung bietet traditionell keine Versicherungsschutz in Familiensachen. Jedoch sind in den letzten Jahren einige Rechtsschutzversicherer dazu übergegangen, einen Rechtsschutz in Ehesachen (sowie einen gesonderten Rechtsschutz in Unterhaltssachen) anzubieten.
Der Rechtsschutz in Ehesachen deckt die Kosten für die Wahrung der rechtlichen Interessen insbesondere bei der Scheidung sowie in Scheidungsfolgesachen vor einem deutschen Familiengericht. Abweichend von den allgemeinen Regeln besteht der Versicherungsschutz hierbei auch für Ehegatten, die im selben Rechtsschutzvertrag versichert sind. Damit erhält sowohl der Versicherungsnehmer wie auch sein Ehegatte Versicherungsschutz.
Allerdings sehen die Versicherungsbedingungen für den Rechtsschutz in Ehesachen regelmäßig eilen maximale Versicherungssumme vojn 30.000,- € sowie (je Ehegatten) eine Selbstbeteiligung von 500,- € vor.
Darüber sieht der Rechtsschutz in Ehesachen zu Versicherungsbeginn eine auf drei Jahre verlängerte Wartezeit vor. Der Versicherungsvertrag muss also bereits drei Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls bestanden haben (und bezahlt worden sein), damit der Rechtsschutzversicherer eintreten muss.
Ob sich ein Rechtsschutz in Ehesachen unter diesen Bedingungen – 500,- € Selbstbeteiligung und drei Jahre Wartezeit – für Sie lohnt, sollten Sie in jedem Einzelfall kritisch prüfen.