Informationen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung:

RechtsschutzversicherungInfo

Arbeits­un­fall – Was soll­te jetzt beach­tet werden?

Im Fal­le eines Arbeits­un­fal­les sind alle Beschäf­tig­ten, ein­schließ­lich Ehren­amt­li­che auto­ma­tisch durch die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung geschützt. Unter­neh­mer, Selbst­stän­di­ge und im Unter­neh­men mit­ar­bei­ten­de Fami­li­en­mit­glie­der kön­nen sich frei­wil­lig ver­si­chern. Auch den gesetz­lich vorgeschriebenen

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Rechts­schutz­ver­si­che­rung – nur mit Zwangsmediation

In einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann wirk­sam ver­ein­bart wer­den, dass für die außer­ge­richt­li­che Wahr­neh­mung der Inter­es­sen des Ver­si­che­rungs­neh­mers in ein­zel­nen Leis­tungs­ar­ten nur die Kos­ten eines von der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft aus­ge­wähl­ten Media­tors über­nom­men werden,

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Rechts­schutz­ve­ri­sche­rung – und die anwalt­li­che Gebührenklage

Der Rechts­schutz­ver­si­che­rer ist ver­pflich­tet, im Ver­si­che­rungs­fall den Ver­si­che­rungs­neh­mer von Gebüh­ren­an­sprü­chen sei­ner Anwäl­te frei­zu­stel­len. Dies folgt aus § 2 Abs. 1 a, Abs. 2 ARB 75, der bestimmt, dass der Ver­si­che­rer die gesetz­li­che Vergütung

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