Im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz besteht Deckungsschutz für die Kosten Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren). Anders als beim Straf-Rechtsschutz besteht im Rahmen des Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzes Versicherungsschutz auch für vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten.
Ein Risikoausschluss besteht nach den ARB jedoch für Verfahren wegen Halteverbots- und… Weiterlesen
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz soll die Kosten decken, die erforderlich sind, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Deshalb umfasst der Spezial-Straf-Rechtsschutz in dem im Versicherungsvertrag jeweils vereinbarten Umfang auch
Der Straf-Rechtsschutz deckt die Kosten, die dem Versicherten im Rahmen eines gegen ihn geführten Strafverfahrens entstehen. Dabei ist der Versicherungsumfang unterschiedlich, je nachdem ob dem Versicherten von der Staatsawnaltschaft ein verkehrsrechtliches oder ein nicht verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird: