Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

In der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung sind diejenigen Rechtsverfolgungskosten versichert, die im Zusammenhang mit einem bestimmten, im Versicherungsvertrag angegebenen Grundstück oder einer dort bezeichneten, bestimmten Wohnung entstehen.

Rechtsstreitigkeiten, die eine Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung auslösen, können beispielsweise Mietstreitigkeiten sein, aber auch Streitigkeiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft, nachbarrechtliche Streitigkeit oder grundstücksbezogene Streitigkeiten mit der Stadt oder Gemeinde.

Nicht von der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung umfasst sind dagegen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben stehen.

Bei der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz muss das von dem Rechtsstreit betroffene Grundstück bzw. die betroffene Wohnung im Versicherungsvertrag konkret bezeichnet und auch seine aktuelle Nutzungsart (etwa als Mietwohnung, Eigentumswohnung, selbstgenutztes Einfamilienhaus, vermietete Wohnung, Mietshaus) angegeben werden. Versicherungsschutz besteht dann für die im Versicherungsvertrag jeweils angegebene Nutzungsart. Wird also eine eigengenutzte Wohnung versichert, besteht zwar Versicherungsschutz für Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber, wenn die Wohnung (ohne Anpassung des Versicherungsvertrages) dann doch vermietet wird, mit dem späteren Mieter. Wird dagegen als Nutzungsart eine Mietwohnung versichert, besteht Versicherungsschutz etwa für Streitigkeiten mit dem Vermieter, nicht jedoch für Rechtsstreitigkeiten mit einem Untermieter.

Im Rahmen der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sind im Übrigen nicht nur Wohn- oder Bürogebäude versicherbar. Auch die Versicherung etwa einzelner Garagen sowie von Dauercampingplätzen oder Bootsanlegestegen ist möglich.