Rechtsschutzverischerung – und die anwaltliche Gebührenklage
Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, im Versicherungsfall den Versicherungsnehmer von Gebührenansprüchen seiner Anwälte freizustellen. Dies folgt aus § 2 Abs. 1 a, Abs. 2 ARB 75, der bestimmt, dass der Versicherer die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts trägt.…
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