Rechtsschutzversicherung – nur mit Zwangsmediation
In einer Rechtsschutzversicherung kann wirksam vereinbart werden, dass für die außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers in einzelnen Leistungsarten nur die Kosten eines von der Versicherungsgesellschaft ausgewählten Mediators übernommen werden, und/oder für die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers die …
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