Risikoausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung
Im Grundsatz gilt in der Rechtsschutzversicherung, dass die Versicherung für die Kosten eines Rechtsstreit eintritt, wenn dieser Rechtsstreit einen der versicherten Rechtsgebiete oder Lebensbereiche betrifft. Allerdings bestehen im Rahmen der
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