Vertrags-Rechtsschutz und Rechtsschutz im Sachenrecht
Der Vertrags-Rechtsschutz deckt die Kosten für Streitigkeiten
- aus Verträgen,
- aus gesetzlichen Schuldverhältnissen (wie etwa Geschäftsführung ohne Auftrag oder unberechtigter Bereicherung) sowie
- aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.


