Vertrags-Rechtsschutz und Rechtsschutz im Sachenrecht

Der Vertrags-Rechtsschutz deckt die Kosten für Streitigkeiten

  • aus Verträgen,
  • aus gesetzlichen Schuldverhältnissen (wie etwa Geschäftsführung ohne Auftrag oder unberechtigter Bereicherung) sowie
  • aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.