Spezial-Straf-Rechtsschutz
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz soll die Kosten decken, die erforderlich sind, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Deshalb umfasst der Spezial-Straf-Rechtsschutz in dem im Versicherungsvertrag jeweils vereinbarten Umfang auch
- die (erhöhten) Kosten, die für die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts mit der umfassenden Verteidigung entstehen, sowie
- die Kosten für gutachterliche Stellungahmen, die bereits im Vorfeld der Anklageerhebung von der Verteidigung veranlasst worden sind.
Ein weiterer Unterschied zum (normalen) Straf-Rechtsschutz besteht auch bei der Kostendeckung für Strafverfahren wegen Vorsatzdelikten: Während im Straf-Rechtsschutz der Versicherungsschutz (außer im Verkehrsbereich) ausgeschlossen ist, wenn die vorgeworfene Straftat nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht im Bereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes auch in diesen Fällen eine Versicherungsschutz, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt ist.