Dieselklagen – und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Die in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verwendeten Klauseln in § 21 Abs. 2 und Abs. 8, § 23 Abs. 3 Satz 4 der „Verkehrsrechtsschutz-Versicherungsbedingungen (VRB) 1994“ sind unklar, sodass die Zweifel bei der Auslegung gemäß § 305c Abs. 2 BGB zulasten des …
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Mit der Rechtsschutzversicherung verpflichtet sich der Versicherer zur Deckung der Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten. Die einzelnen Rechte und Pflichten sowohl des Versicherungsnehmers wie des Versicherers sowie die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sind im Versicherungsvertragsgesetz sowie in …