Vertrags-Rechtsschutz und Rechtsschutz im Sachenrecht
Der Vertrags-Rechtsschutz deckt die Kosten für Streitigkeiten
- aus Verträgen,
- aus gesetzlichen Schuldverhältnissen (wie etwa Geschäftsführung ohne Auftrag oder unberechtigter Bereicherung) sowie
- aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.

Der Arbeits-Rechtsschutz deckt die Kosten, die dem Versicherten entstehen bei Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen.
Der Schadensersatz-Rechtsschutz deckt die Kosten, die dem Versicherten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen entstehen.
Eine Rechtsschutzversicherung umfasst nicht alle rechtlichen Risiken, die den Versicherungsnehmer treffen können. Vielmehr umfasst der Rechtsschutzversicherungsvertrag regelmäßiig nur bestimmte Versicherungsarten, also bestimmte Lebensbereiche oder Rechtsbereiche, in denen Versicherungsschutz gewährt wird. In einigen Bereichen ist sogar der Versicherungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung …
Mit der Rechtsschutzversicherung verpflichtet sich der Versicherer zur Deckung der Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten. Die einzelnen Rechte und Pflichten sowohl des Versicherungsnehmers wie des Versicherers sowie die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sind im Versicherungsvertragsgesetz sowie in …